Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) besteht, hat sich mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) am 13.01.2023 auf einen neuen Tarifabschluss für die Zeitarbeit verständigt (vgl. Rundschreiben BAP Tarif vom 13.01.2023). Die Erklärungsfrist ist nunmehr am 22.02.2023 ohne Widerrufserklärung abgelaufen, sodass die neuen Tarifregelungen im Entgelttarifvertrag sowie Manteltarifvertrag ohne jede Einschränkung wirksam geworden sind.
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