
Der am Freitag im Bundesrat gefasste Beschluss "Gute Arbeit – Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten" der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein ignoriert die zwischen den Tarifpartnern abgeschlossenen Branchenzuschlagstarifverträge.
„Der Vorschlag, Equal-Pay nach einer kurzen Einarbeitungszeit gesetzlich zu regulieren, kann nur als Angriff auf die Tarifpartnerschaft in der Zeitarbeit verstanden werden“, so der BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz. Mit dem Abschluss von neun Branchenzuschlagstarifverträgen haben die Arbeitgeber der Zeitarbeit gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften für die Umsetzung des Equal-Pay-Grundsatzes gesorgt. Es besteht nicht nur kein Bedarf mehr für eine gesetzliche Regelung, ein solches Gesetz würde auch geltende Tarifverträge in Frage stellen.
Die Forderung Zeitarbeit auf ihre eigentliche Kernfunktion der Abdeckung von Auftragsspitzen zurückzuführen, ist reiner „Wahlkampfpopulismus“, so Hetz. Der seit Jahren konstante Zeitarbeitnehmeranteil von rund 2 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland zeigt, dass die Antragssteller an der Realität vorbei Wahlkampf machen. Die Entschließung des Bundesrates ist weder für den Arbeitsmarkt noch für die Wirtschaft hilfreich, denn Zeitarbeit ist ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument bei schwankenden Auftragslagen und integriert nicht bzw. gering Qualifizierte und Arbeitssuchende. Mindestens 29 Prozent der Zeitarbeitskräfte haben keinen Berufsabschluss und über 60 Prozent kommen aus der Arbeitslosigkeit oder haben überhaupt noch nie einen Beruf ausgeübt. Damit leistet die Branche einen maßgeblichen Beitrag dazu, dass diese Personengruppen, die am Arbeitsmarkt nur geringe Chancen haben, den Sprung in Beschäftigung überhaupt schaffen.
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