Zeitarbeit - Ein attraktives Beschäftigungsverhältnis

Basistarifwerk

Basistarifwerk

Grundsätzlich haben Zeitarbeitnehmer die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer. Die Zeitarbeitstarifverträge regeln darüber hinaus Mindestbedingungen für Zeitarbeitnehmer, die nicht unterschritten werden dürfen. Zusammen mit den gesetzlichen Regelungen des allgemeinen Arbeitsrechts sowie den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bieten die tariflichen Mindeststandards Zeitarbeitnehmern ein hohes Maß an Absicherung.

Wesentliche Kernpunkte der Tarifverträge sind:

  • Die Regelung aller wesentlichen Arbeitsbedingungen, wie Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Jahressonderzahlungen und Zuschläge.
  • Ein neunstufiges Entgeltsystem, das unter bestimmten Voraussetzungen durch Erfahrungs- und Branchenzuschläge ergänzt wird.
  • Die Entgeltgruppen basieren ausschließlich auf der ausgeübten Tätigkeit – nicht auf der Qualifikation.
  • Ein verstetigtes Monatsentgelt.
  • Individuelle vertragliche Arbeitszeit je nach Vereinbarung.
  • Ein flexibles Arbeitszeitkonto.

Mit Verschmelzung von BAP und iGZ sind alle Rechte und Pflichten beider Verbände auf den GVP als deren Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für die zwischen dem iGZ und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Tarifverträge sowie für die zwischen dem BAP und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Tarifverträge. Beide Tarifwerke gelten auch unter dem Dach des GVP zunächst unverändert und unter ihrer bisherigen Bezeichnung als selbständige Tarifwerke weiter fort. Gleiches gilt für Arbeitshilfen, welche auf die jeweiligen Tarifverträge zugeschnitten sind und weiterhin von GVP-Mitgliedern in der Praxis genutzt werden können.

Daher wählen Sie bitte im folgenden aus, welchen Tarifvertrag Sie anwenden, um die entsprechenden Informationen zu erhalten.

Anwender iGZ-Tarifvertrag
Anwender BAP-Tarifvertrag

Das iGZ-Tarifwerk besteht aus folgenden Verträgen:

  • Entgeltrahmentarifvertrag
  • Entgelttarifvertrag
  • Manteltarifvertrag
  • Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung
  • Branchenzuschlagstarifverträge

Merkblätter

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Tarifverträgen für die Zeitarbeit, die der iGZ mit den Gewerkschaften des DGB abgeschlossen hat, u.a. zu den Entgeltgruppen, dem Arbeitszeitkonto oder zu Urlaubsansprüchen.

Die Informationen sind so sortiert, wie sie sich auch in der iGZ-Tarifbroschüre im Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV), dem Entgelttarifvertrag (ETV) und dem Manteltarifvertrag (MTV) finden.

Hinweis: Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der iGZ ist zusammen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des iGZ sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright der hier zur Verfügung gestellten Arbeitshilfen des iGZ.

Entgeltgruppen und Eingruppierung (§§ 2, 3 ERTV iGZ)
iGZ, Stand: April 2022
GVP+
Einsatzbezogene Zulage (§ 5 ERTV iGZ)
iGZ, Stand: April 2022
GVP+
Kündigungsfristen (§ 2.2. MTV iGZ)
iGZ, Stand: April 2020
GVP+
Arbeitszeitmodelle (§ 3.1. MTV iGZ)
iGZ, Stand: August 2020
GVP+
Neue Arbeitszeitregelung (§ 3.1.1. Satz 3 MTV)
iGZ, Stand: September 2022
GVP+
Arbeitszeitkonto (§ 3.2. MTV iGZ)
iGZ, Stand: Oktober 2020
GVP+
Zuschläge (§ 4 MTV)
iGZ, Stand: Dezember 2022
GVP+
Berechnung des Urlaubsanspruchs (§ 6 MTV iGZ)
iGZ, Stand: März 2022
GVP+
Gewährung des Urlaubs (§ 6 MTV iGZ)
iGZ, Stand: Juni 2022
GVP+
Urlaubsentgelt / Entgeltfortzahlung bei Krankheit (§ 6a MTV iGZ)
iGZ, Stand: Januar 2017
GVP+
Jahressonderzahlungen (§ 8 MTV iGZ)
iGZ, Stand: Dezember 2021
GVP+
Mitgliedervorteil (§ 8 MTV iGZ)
iGZ, Stand: März 2021
GVP+
Streik im Kundenbetrieb (§ 11 MTV iGZ)
iGZ, Stand: November 2022
GVP+
Tarifabschluss 2023 (iGZ-DGB-Tarifwerk)
iGZ, Stand: Januar 2023
GVP+
Tarifabschluss 2022 (iGZ-DGB-Tarifwerk)
iGZ, Stand: Juni 2022
GVP+
Tarifabschluss 2020 (iGZ-DGB-Tarifwerk)
iGZ, Stand: März 2020
GVP+

Das BAP-Tarifwerk besteht aus folgenden Verträgen:

  • Entgeltrahmentarifvertrag
  • Entgelttarifvertrag
  • Manteltarifvertrag
  • Branchenzuschlagstarifverträge

Tarifhandbuch

Hinweis: Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der BAP ist zusammen mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des BAP sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright des hier zur Verfügung gestellten Praxishandbuchs des BAP.

Tarifhandbuch für die Praxis
BAP, Stand: September 2014
GVP+

Ihre Ansprechpartner

Alternate Text
Christiane Brose
Leiterin Fachbereich Recht & Tarif
Telefon: +49 30 206098-50
Alternate Text
Sebastian Reinert
stv. Leiter Fachbereich Recht & Tarif
Telefon: +49 30 206098-50