26.03.2020 | Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen und von VBG-Beiträgen

Der GKV-Spitzenverband hat nach Abstimmung mit der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit Maßnahmen zur Unterstützung der vom Corona-Virus betroffenen Arbeitgeber aufgezeigt. Die Träger der Sozialversicherung wollen damit Unternehmen, die sich trotz der von der Bundesregierung bereits ergriffenen Maßnahmen in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach § 76 SGB IV durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegen kommen.

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