23.04.2020 | Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen: Fristablauf 27. April

Die monatliche Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge führt in den Unternehmen zu erheblichen Liquiditätsabflüssen. Diese verschärfen unter Umständen finanzielle Schwierigkeiten, in die Unternehmen durch die Corona-Krise geraten sind. In diesem Fall besteht für die Unternehmen die Möglichkeit, die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen zu beantragen. Die Beitragsstundung kann einfach per E-Mail bei der Krankenkasse beantragt werden!

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