20.05.2020 | Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Die monatliche Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge führt in den Unternehmen zu erheblichen Liquiditätsabflüssen. Diese verschärfen unter Umständen finanzielle Schwierigkeiten, in die Unternehmen durch die Corona-Krise geraten sind. In diesem Fall besteht für die Unternehmen die Möglichkeit, die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen zu beantragen. Die Beitragsstundung kann einfach per E-Mail bei der Krankenkasse beantragt werden.

Erstellt: Uhr