In den Medien wurde bereits breit darüber berichtet, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Referentenentwurf vorgelegt hat, nachdem der allgemeine gesetzliche Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben werden soll. Damit soll insbesondere das wichtigste Wahlversprechen der SPD noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Der Referentenentwurf sieht keinerlei Übergangsfristen oder Ausnahmeregelungen für laufende und allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge vor. Somit wären auch die Tarifwerke von BAP und iGZ mit den DGB-Gewerkschaften betroffen, und zwar in den Entgeltstufen 1 und 2a. Die Entgeltstufe 1 sieht in beiden Tarifverträgen ab dem 1. April 2022 einen Stundenlohn von 10,88 Euro vor und die Entgeltstufe 2a ab demselben Zeitpunkt 11,60 Euro. Beide Entgeltstufen würden durch einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro ab dem 1. Oktober überlagert werden.
Aus diesem Grund hat das BMAS auch BAP und iGZ zur Stellungnahme bezüglich des Referentenentwurfs aufgefordert. Dieser Aufforderung sind beide Verbände nachgekommen und haben eine gemeinsame Stellungnahme an das Ministerium geschickt.
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