Das Statistische Bundesamt (www.destatis.de) befragt zurzeit Zeitarbeitsunternehmen nach den Folgekosten der Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), die zum 1. April 2017 in Kraft getreten sind. Im Fokus stehen dabei die neuen Kennzeichnungspflichten, die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und der gesetzliche Equal Pay-Anspruch nach neun Monaten.
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