
Das Qualifizierungsmodell des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) ist gestartet worden. Damit haben nun auch Zeitarbeitnehmer die Möglichkeit, ihre im Kundeneinsatz erworbenen praktischen Kenntnisse mit theoretischem Wissen anzureichern und in Etappen einen anerkannten Berufsabschluss zu erlangen. Herzstück des berufsbegleitenden Modells ist die eLearning-Plattform „ZetQ“, auf die Teilnehmer orts- und zeitunabhängig zugreifen und sich ihre im Job erworbenen Kompetenzen nach Anmeldung zur Prüfung durch einen Bildungsträger zertifizieren lassen können. Derzeit ist das BAP-Modell nur Verbandsmitgliedern sowie deren Mitarbeitern zugänglich, soll aber perspektivisch für alle Personaldienstleister geöffnet werden.
„Ich freue mich sehr, dass nun auch Zeitarbeitnehmer die Chance auf einen anerkannten Berufsabschluss erhalten“, kommentiert BAP-Vizepräsident Wilhelm Oberste-Beulmann, der für die Themen Bildung und Soziales Engagement im BAP zuständig ist, den Start des Qualifizierungsmodells. „Der Ansatz ist bewusst niedrigschwellig gewählt, um die Teilnehmer zu motivieren, nach jeder Stufe weiterzumachen. Der gleiche Ansatz gilt für die Lerninhalte der eLearning-Plattform, die wir verständlich und einfach formuliert haben. Die Teilnehmer bestimmen selbst, wann und wo sie lernen und können dank der vielen Selbsttests jederzeit sehen, wo sie stehen und welchen Wissenszuwachs sie bereits erlangt haben.“
Für Menschen ohne Berufsabschluss werden die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zunehmend schwieriger. In der Zeitarbeit sind mit 22,4 Prozent vergleichsweise viele Ungelernte vertreten, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Das 3-Stufen-Qualifizierungsmodell setzt genau hier an und ermöglicht es Zeitarbeitnehmern, in mehreren Modulen ihren Kompetenzzuwachs zertifizieren zu lassen. So erhalten die Teilnehmer nach Bestehen jeder Stufe ein Zertifikat und selbst bei Nichtbestehen der zweiten oder dritten Stufe verfügen Zeitarbeitnehmer über einen Nachweis ihrer gestiegenen Fähigkeiten. Der BAP arbeitet bei den ersten beiden Stufen – dem „Fachhelfer“ und dem „Fachassistenten“ – mit dem TÜV Rheinland zusammen. Den Titel „Fachkraft“ und damit einen anerkannten Berufsabschluss erwerben Teilnehmer nach Ablegen einer sogenannten Externenprüfung bei einer Industrie- und Handelskammer oder einer Handwerkskammer.
Das BAP-Qualifizierungsmodell ist auch Schwerpunktthema der aktuellen Ausgabe des BAP-Branchenmagazins „Personaldienstleister“. Hierin erhalten Sie weitere Informationen zum Start der Qualifizierungsmaßnahme, deren Teilnahmevoraussetzungen sowie Eindrücke von Zeitarbeitnehmern, die das Programm bereits durchlaufen haben. Das Heft können Sie unter folgendem Link bestellen: www.personaldienstleister.de/branchenmagazin.
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