Am Mittwoch, 27. Januar 2021, ist die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitete SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung (kurz: Corona-ArbSchV) in Kraft getreten. Sie gilt zunächst befristet bis zum 15. März 2021 und enthält verschärfte Regelungen zum Arbeits- und Infektionsschutz; vgl. auch BAP Recht vom 21.01.2021.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hat daraufhin eine Ergänzung zur Gefährdungsbeurteilung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht. Diese finden Sie im Anhang. Weitere Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und Hygiene im Betrieb während der Coronavirus-Pandemie finden Sie auf der Homepage der VBG.
Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat auf die neue Arbeitsschutzverordnung reagiert und einen Fragen-Antwort-Katalog (FAQ) veröffentlicht.
Das FAQ-Papier der BDA stellt der BAP seinen Mitgliedern exklusiv im folgenden Anhang zur Verfügung.
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