10.08.2018 | Revision der Entsenderichtlinie

Die Revision der EU-Entsenderichtlinie (96/71/EG) ist am 30. Juli 2018 in Kraft getreten. Ziel der Änderungen soll ausweislich ihrer Begründung u. a. ein besserer Schutz entsandter Arbeitnehmer sein. Grundsätzlich soll gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort erreicht werden, ohne den Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit in Frage zu stellen.

Am 9. Juli 2018 wurden die Änderungen im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Mitgliedsstaaten haben ab Inkrafttreten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, um die Änderungen in nationales Recht umzusetzen. Längstens bis zum 30. Juli 2020 gelten die bisherigen nationalen Regelungen also weiter.

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