"Zeitarbeit im Fokus der Rechtsprechung"
Virtuelle Veranstaltungsreihe "ARBEIT & PERSONAL" kompakt über Zoom
Dienstag, 30. November 2021, 14:00 bis 15:30 Uhr
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Die Zeitarbeit ist eine wichtige Form des flexiblen Personaleinsatzes für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt in Deutschland, gerade in Zeiten von Krisen. Nichtsdestotrotz gerät die Branche immer wieder in den Fokus der Rechtsprechung. Die vierte Ausgabe der Veranstaltungsreihe "ARBEIT & PERSONAL" kompakt des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP) widmet sich der aktuellen Rechtsprechung zur Zeitarbeit und gibt einen Ausblick auf noch anstehende Entscheidungen beim Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof.
Der renommierte Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Gregor Thüsing sowie die Leitung der BAP-Rechtsabteilung, Christiane Brose und Alexander Schalimow, geben einen Überblick und vermitteln ihre Einschätzung zu ausgewählter Rechtsprechung.
Im Anschluss haben die Veranstaltungsgäste die Möglichkeit, über die Chatfunktion Fragen zu stellen.

Die Referentinnen und Referenten

Sebastian Lazay | BAP-Präsident
Sebastian Lazay ist seit 2017 Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP). Bereits seit mehr als 20 Jahren ist der Gesellschafter-Geschäftsführer der Extra-Personalservice GmbH, Hamburg, im Bereich der Zeitarbeit tätig. Lazay ist zudem seit 2013 Vizepräsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA).

Christiane Brose & Alexander Schalimow | BAP-Leitung Abteilung Recht/Tarif und Internationales
Christiane Brose & Alexander Schalimow leiten seit 2016 die Abteilung Recht/Tarif und Internationales beim Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und sind Mitglieder der Geschäftsführung.

Prof. Dr. Gregor Thüsing LL. M. (Harvard) | Rechtswissenschaftler, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Gregor Thüsing ist seit Wintersemester 2004/2005 Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
In den vergangenen Jahren war er mehr als dreißig Mal Sachverständiger bei Anhörungen verschiedener Ausschüsse des Bundestages (Arbeit und Soziales, Gesundheit, Familie, Recht, Europa). Im Mai 2021 legte er als Prozessbevollmächtigter für mehrere Zeitarbeitsunternehmen Verfassungsbeschwerde gegen das Überlassungs- und Einsatzverbot von Zeitarbeitskräften in Betriebe der Fleischwirtschaft ein.
Erstellt: Uhr