01.09.2023 | Reminder: Kostenloses Info-Webinar “Exklusives Angebot zur Einführung eines Hinweisgebersystems”, 5.9., 11-12 Uhr

Nun noch wenige Tage, dann ist es so weit: Am 5. September 2023 findet von 11 bis 12 Uhr gemeinsam mit der EQS Group ein kostenloses Info-Webinar statt, in dem wir Ihnen das attraktive Angebot mit Paketlösungen und Preisen exklusiv für Verbandsmitglieder vorstellen und einen Einblick in das digitale Hinweisgebersystem EQS Integrity Line mit der Ombudsstelle geben.

Hintergrund: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht vor, dass zwingend eine interne Meldestelle von fast allen Unternehmen eingerichtet werden muss. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden gilt dies bereits jetzt. Für Unternehmen zwischen 50 bis 249 Mitarbeitenden tritt diese Verpflichtung am 17.12.2023 in Kraft. Betriebe mit in der Regel weniger als 50 Beschäftigten sind nicht zur Errichtung interner Meldestellen verpflichtet. Werden keine freiwilligen internen Meldestellen eingerichtet, bleibt Hinweisgebern aber die direkte Kontaktaufnahme zu externen Meldestellen vorbehalten. Daher kann es auch für diese Betriebe sinnvoll sein, im Rahmen interner Compliance-Strukturen freiwillig eine interne Meldestelle einzurichten und damit ein innerbetriebliches Angebot zur Abklärung von (vermeintlichen) Rechtsverstößen vorzuhalten.

Wir unterstützen Sie mit einem Rundumsorglos-Paket bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen. Zusammen mit unserem Kooperationspartner EQS Group haben wir eine praktikable und kostengünstige Lösung entwickelt, die wir exklusiv Ihnen als Mitglied anbieten. Als Best Practice haben sich digitale Hinweisgebersysteme etabliert, da nur diese alle Anforderungen an eine sichere und DSGVO-konforme Kommunikation erfüllen. EQS Integrity Line ist Europas führendes Hinweisgebersystem mit integrierter Fallbearbeitung.

Nach den gesetzlichen Vorgaben können die internen Meldekanäle auch extern von einem fachkundigen Dritten bereitgestellt werden. Diese Auslagerung ist eine große bürokratische Entlastung für alle Beteiligten. Erfreulicherweise konnten wir im Rahmen unseres verbandlichen Mehrwert-Angebotes für diese wichtige Ombudstätigkeit den ehemaligen Hauptgeschäftsführer und Rechtsanwalt Werner Stolz gewinnen, der die notwendige Fachexpertise nach dem HinSchG nebst langjähriger Branchenkenntnis mitbringt. Für die Hinweisgeber und als Compliance-Ansprechpartner überprüft und dokumentiert er vertraulich für Sie die juristische Plausibilität der eingehenden Hinweise im digitalen EQS Integrity Line System, führt eine Stichhaltigkeitskontrolle durch und entwickelt nach Aufklärung der Sachverhalte innerhalb der vorgesehenen Fristen konkrete Handlungsempfehlungen.