
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Betriebe, die Kurzarbeitergeld (KUG) erhalten bzw. erhalten haben, angeschrieben und auf die anstehende Abschlussprüfung und -abrechnung hingewiesen. Um seine Mitgliedsunternehmen bei dieser KUG-Abschlussprüfung zu unterstützen, bietet der BAP exklusiv für Verbandsmitglieder zwei kostenlose Informationsveranstaltungen in Kooperation mit der Regionaldirektion Baden-Württemberg der BA zu dieser Thematik an.
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