27.11.2020 | Regierungsfraktionen einigen sich auf Arbeitsschutzkontrollgesetz

Seit dem 10. September 2020 behandelt der Bundestag das Arbeitsschutzkontrollgesetz. Kern dieses Gesetzes ist ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal in der Fleischindustrie. Offen war bis heute u.a., ob sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit seinem Vorhaben, auch die Nutzung von Zeitarbeit in der Fleischindustrie zu verbieten, durchsetzen wird. Nachdem heute die Einigung zwischen CDU/CSU und SPD bekannt gegeben wurde, ist klar, dass Zeitarbeit spätestens am ersten April 2024, faktisch aber schon zum ersten April 2021 verboten wird.

Folgende Einschränkungen für den Einsatz von Zeitarbeit in der Fleischbranche wurden angekündigt:

Bild: Reichtagsgebäude; pixabay.com

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