Wie bereits im BAP-Rundschreiben vom 26. August berichtet, hat die Bundesregierung die Regelungen zum Kurzarbeitergeld verlängert. Die Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Damit werden die Regelungen im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld in der bereits im BAP-Rundschreiben am 26. August angekündigten Form verlängert.
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