Der BAP hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die derzeitigen Regelungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld für die Zeitarbeit, die zum 31. März auslaufen sollten, verlängert werden. BAP-Präsident Sebastian Lazay hatte sich dazu an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gewandt.
Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung vom 24. März den Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung beschlossen, in dem eine Verlängerung der derzeitigen Regelungen für die Zeitarbeit bis zum 30. Juni 2021 enthalten ist. Die Verordnung wurde am 30. März 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit am 31. März 2021 in Kraft.
Die Regelung sieht vor, dass die befristete Öffnung des Kurzarbeitergeldes für die Zeitarbeit bis zum 31. Dezember 2021 auch für Zeitarbeitsunternehmen gelten, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit einführen.
Bild: © Pixabay
Erstellt: Uhr