18.03.2021 | Regelungen zum Kurzarbeitergeld für die Zeitarbeit sollen verlängert werden

Mit Rundschreiben Recht vom 9. März 2021 hatte der BAP darüber informiert, dass die derzeitigen Rege­lungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld für die Zeitarbeit am 31. März auslaufen und dass sich der Verband angesichts der pandemischen Lage für eine Verlängerung einsetzt. In diesem Sinne hatte sich BAP-Präsident Sebastian Lazay an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gewandt und hat mit seiner Intervention offenbar Erfolg.

Heute hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) den Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung vorgelegt, in dem eine Verlängerung der derzeitigen Rege­lungen für die Zeitarbeit bis zum 30. Juni 2021 enthalten sind. Dieser Referentenentwurf soll bereits am 24. März im Bundeskabinett beschlossen werden und am 1. April in Kraft treten.

Sollte der BMAS-Entwurf erwartungsgemäß durch das Bundeskabinett verabschiedet werden, würde die befristete Öffnung des Kurzarbeitergeldes für die Zeitarbeit bis zum 31. Dezember 2021 auch für Zeit­arbeitsunternehmen gelten, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit einführen.

Sobald der entsprechende Kabinettsbeschluss vorliegt, wird der BAP seine Mitgliedsunternehmen infor­mieren.

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