Am gestrigen Abend hat sich der Koalitionsausschuss im Bundeskanzleramt darauf geeinigt, dass der im Februar vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegte Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze (vgl. hierzu BAP-Recht vom 22.02.2016) in Kürze vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.
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