Zeitarbeit - Ein attraktives Beschäftigungsverhältnis

Mustervorlagen

Muster und Checklisten

Der GVP stellt seinen Mitgliedern Muster für Arbeitsverträge und Arbeitnehmerüberlassungsverträge sowie Checklisten und Vordrucke in deutscher und teilweise englischer Ausführung als Arbeitshilfe für die tägliche Praxis exklusiv zur Verfügung.

ARBEITSVERTRÄGE ​

Anwender iGZ-Tarifvertrag
Anwender BAP-Tarifvertrag

Hinweis: Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der iGZ ist zusammen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des iGZ sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright der hier zur Verfügung gestellten Musterarbeitsverträge des iGZ. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Nach Entfernung des Copyrights können GVP-Mitglieder diese Vorlagen frei verwenden.

Die von der früheren Rechtsabteilung des iGZ entwickelten Arbeitsverträge sind insbesondere an die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur vollständigen Inbezugnahme von Tarifverträgen für die Zeitarbeit angepasst, damit der Gleichstellungsgrundsatz (Equal Treatment) wirksam abgewendet werden kann. Die Arbeitsverträge werden regelmäßig an die Prüfpraxis der Agentur für Arbeit und aktuelle Rechtsprechung angepasst.

Arbeitsvertrag (deutsch)
iGZ, Stand: März 2023
GVP+
Arbeitsvertrag (englisch)
iGZ, Stand: März 2023
GVP+
Arbeitsvertrag (deutsch, kurzfristige Beschäftigung)
iGZ, Stand: März 2023
GVP+
Arbeitsvertrag (englisch, kurzfristige Beschäftigung)
iGZ, Stand: März 2023
GVP+
Arbeitsvertrag (deutsch, kurzfristige Beschäftigung, Abweichungen)
iGZ, Stand: März 2023
GVP+
Änderungen im Arbeitsvertragsmuster (Änderungen des NachwG)
iGZ, Stand: Juli 2022
GVP+
Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie
iGZ, Stand: Juli 2022
GVP+

Hinweis: Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der BAP ist zusammen mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des BAP sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright der hier zur Verfügung gestellten Musterarbeitsverträge des BAP. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Nach Entfernung des Copyrights können GVP-Mitglieder diese Vorlagen frei verwenden.

Hinweis: Erläuterungen zu den aktualisierten Arbeitsvertragsmustern können Sie der Mitgliederinformation vom 25.07.2022 entnehmen.

1. Arbeitsverträge für Voll-/Teilzeitbeschäftigte

Unbefristetes Arbeitsverhältnis (Kurzversion)
BAP, Stand: Juli 2022
GVP+
Unbefristetes Arbeitsverhältnis (Langversion)
BAP, Stand: Juli 2022
GVP+
Befristetes Arbeitsverhältnis (Kurzversion)
BAP, Stand: Juli 2022
GVP+
Befristetes Arbeitsverhältnis (Langversion)
BAP, Stand: Juli 2022
GVP+

2. Arbeitsverträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Befristetes Arbeitsverhältnis (Kurzversion)
BAP, Stand: Juli 2022
GVP+
Befristetes Arbeitsverhältnis (Langversion)
BAP, Stand: Juli 2022
GVP+
Unbefristetes Arbeitsverhältnis (Kurzversion)
BAP, Stand: Juli 2022
GVP+
Unbefristetes Arbeitsverhältnis (Langversion)
BAP, Stand: Juli 2022
GVP+

3. Arbeitsverträge für kurzfristig Beschäftigte

Kurzfristiges Arbeitsverhältnis (Kurzversion)
BAP, Stand: Juli 2022
GVP+
Kurzfristiges Arbeitsverhältnis (Langversion)
BAP, Stand: Juli 2022
GVP+

4. Anlagen zu den Arbeitsverträgen

5. Änderungsvereinbarungen

Ersetzung des Arbeitsvertrags
BAP, Stand: August 2021
GVP+
Ersetzung einzelner Regelungen
BAP, Stand: August 2021
GVP+

Arbeitnehmerüberlassungsverträge​

Die von den Rechtsabteilungen des BAP und des iGZ entwickelten Musterüberlassungsverträge können von GVP-Mitgliedern weiterhin in der Praxis genutzt werden.

iGZ-Musterverträge
BAP-Musterverträge

Hinweis: Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der iGZ ist zusammen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des iGZ sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright der hier zur Verfügung gestellten Musterüberlassungsverträge des iGZ. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Nach Entfernung des Copyrights können GVP-Mitglieder diese Vorlagen frei verwenden.

Hier finden Sie einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) in deutscher und englischer Sprache.

Die von der Rechtsabteilung des iGZ erarbeitete Rahmenvereinbarung mit Einzel-AÜV und der AÜV mit Leistungsbestimmungsrecht erfüllen die Voraussetzung der gesetzlichen Schriftform (§ 12 Abs. 1 AÜG) und werden von den Agenturen für Arbeit nicht beanstandet.

Daneben stehen Ihnen ein Muster für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Arbeitnehmerüberlassungen zur Verwendung mit einem kurzen AÜV zur Verfügung.

Arbeitnehmerüberlassungs-
vertrag (deutsch)
iGZ, Stand: November 2023

Bei diesem Muster handelt es sich um den Standardvertrag für die Zeitarbeit, der für Überlassungen in alle Branchen und Tätigkeiten genutzt werden kann.

GVP+
Arbeitnehmerüberlassungs-
vertrag (englisch)
iGZ, Stand: November 2023

Die Übersetzung des Standardmustervertrags in die englische Sprache für Überlassungen in alle Branchen entspricht dem Stand der deutschen Version.

GVP+
AÜV mit Leistungsbestimmungsrecht (deutsch)
iGZ, Stand: November 2023

Bei Abschluss dieses Überlassungsvertrags müssen zur Wahrung der Schriftform (§ 12 Abs. 1 AÜG) keine weiteren schriftlichen Einzel-AÜV abgeschlossen werden. 

GVP+
AÜV mit Leistungsbestimmungsrecht (englisch)
iGZ, Stand: November 2023

Die Übersetzung des Überlassungsvertrags mit Leistungsbestimmungsrecht in die englische Sprache entspricht dem Stand der deutschen Version.

GVP+
AÜV mit Leistungsbestimmungsrecht (Regelungen markiert)
iGZ, Stand: November 2023

In dieser Version sind die speziellen Regelungen zum Leistungsbestimmungsrecht optisch hervorgehoben. Diese Version ist nur für den internen Gebrauch gedacht.

GVP+
Rahmenvereinbarung mit Anhang Einzelüberlassungsvertrag
iGZ, Stand: November 2018

Der Abschluss dieser Rahmenvereinbarung und der Einzel-AÜV wahrt die Schriftform, das "Bevollmächtigungsmodell" ermöglicht dabei eine schnelle und sichere Praxis.

GVP+
Merkblatt zur Rahmenvereinbarung und Schriftform
iGZ, Stand: Mai 2017

Hier finden Sie Erläuterungen zur praktischen Umsetzung der Schriftform, der Rahmenvereinbarung mit Einzel-AÜV und dem AÜV mit Leistungsbestimmungsrecht.

GVP+
Stellungnahme iGZ/BAP zur Schriftform
Stand: Mai 2017

In dieser nach wie vor aktuellen Stellungnahme haben die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche iGZ und BAG zum wirksamen Abschluss von AÜV ausgeführt.

GVP+
AGB für Arbeitnehmerüberlassungen
iGZ, Stand: November 2023

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Zeitarbeit entsprechen größtenteils den Regelungen des Standardüberlassungsvertrags des iGZ.

GVP+
AÜV zur Verwendung mit AGB
iGZ, Stand: November 2023

Die kurze Version des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist (nur) zur Verwendung in Kombination mit AGB gedacht, die auch hier zum Download zur Verfügung stehen. 

GVP+

Hinweis: Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der BAP ist zusammen mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des BAP sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright der hier zur Verfügung gestellten Musterüberlassungsverträge des BAP. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Nach Entfernung des Copyrights können GVP-Mitglieder diese Vorlagen frei verwenden.

Hier finden Sie einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) mit Anlagen, eine Einsatzmitteilung und eine Rahmenvereinbarung des BAP in deutscher und englischer Sprache.

Daneben steht Ihnen ein Muster für Allgemeine Überlassungsbedingungen zur Verfügung.

Arbeitnehmerüberlassungs-
vertrag (Deutsch)
BAP, Stand: März 2017
GVP+
Arbeitnehmerüberlassungs-
vertrag (Englisch)
BAP, Stand: März 2017
GVP+
Anlage Arbeitnehmerüberlassungs-
vertrag (Deutsch)
BAP, Stand: März 2017
GVP+
Anlage Arbeitnehmerüberlassungs-
vertrag (Englisch)
BAP, Stand: März 2017
GVP+
Einsatzmitteilung (Deutsch)
BAP, Stand: März 2017
GVP+
Einsatzmitteilung (Englisch)
BAP, Stand: März 2017
GVP+
Kundenauskunft - OHNE Branchenzuschläge (Deutsch)
BAP, Stand: Mai 2014
GVP+
Kundenauskunft - OHNE Branchenzuschläge (Englisch)
BAP, Stand: Mai 2014
GVP+
Rahmenvereinbarung (Deutsch)
BAP, Stand: März 2017
GVP+
Rahmenvereinbarung (Englisch)
BAP, Stand: März 2017
GVP+
Anlage 2 Rahmenüberlassungsvertrag (Deutsch)
BAP, Stand: März 2017
GVP+
Anlage 2 Rahmenüberlassungsvertrag (Englisch)
BAP, Stand: März 2017
GVP+
Anlage 3 Rahmenüberlassungsvertrag (Deutsch)
BAP, Stand: März 2017
GVP+
Anlage 3 Rahmenüberlassungsvertrag (Englisch)
BAP, Stand: März 2017
GVP+
Konkretisierung Zeitarbeitnehmer (Deutsch)
BAP, Stand: März 2017
GVP+
Konkretisierung Zeitarbeitnehmer (Englisch)
BAP, Stand: März 2017
GVP+
Allgemeine Überlassungsbedingungen
BAP, Stand: März 2017
GVP+

Branchenzuschläge & Equal Pay

Hier finden Sie Fragebögen zur Bestimmung der Branchenzugehörigkeit und zur Ermittlung der Bestandteile des gesetzlichen Equal Pay und des Branchenzuschlags ab dem 16. Einsatzmonat. Die Übersetzungen der Anlagen in die englische Sprache erhalten Sie über eine Anfrage an den Fachbereich Recht & Tarif.

iGZ-Musterfragebögen
BAP-Musterfragebögen

Hinweis: Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der iGZ ist zusammen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des iGZ sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright der hier zur Verfügung gestellten Musterfragebögen des iGZ. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Nach Entfernung des Copyrights können GVP-Mitglieder diese Vorlagen frei verwenden.

In den von der Rechtsabteilung des iGZ entwickelten Überlassungsverträgen wird auf mehrere Anlagen verwiesen.

Hier finden Sie den Fragebogen zur Bestimmung der Branchenzugehörigkeit (Anhang 1), den Fragebogen zur Ermittlung der Bestandteile des gesetzlichen Equal Pay und des Branchenzuschlags ab dem 16. Einsatzmonat (Anhang 2).

Die Vereinbarung über eine gemeinsame Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit einer Verschwiegenheitserklärung (Anhang 3) finden Sie unter “Allgemeines Arbeitsrecht”, dort unter Datenschutz.

Die Übersetzungen der Anlagen in die englische Sprache erhalten Sie über eine Anfrage an den Fachbereich Arbeits- und Tarifrecht.

Die Fragebögen werden in zwei Versionen angeboten. In der "aufgeklappten" pdf-Datei sind sämtliche Erläuterungen auch für den Kunden direkt sichtbar. In der Word-Datei sind die Erläuterungen zunächst "zugeklappt", die einzelnen Fragen können bei Bedarf "aufgeklappt" werden.

Fragebogen Branchenzugehörigkeit ("aufgeklappt")
iGZ, Stand: Dezember 2021

In der "aufgeklappten" Version sind alle Fragen an den Kunden und die Erläuterungen direkt sichtbar. Die Fragen können nicht "zugeklappt" werden.

GVP+
Fragebogen Branchenzugehörigkeit ("zugeklappt")
iGZ, Stand: Dezember 2021

In der "zugeklappten" Version können die einzelnen Fragen an den Kunden und die Erläuterungen dieser Fragen bei Bedarf "aufgeklappt" werden.

GVP+
Fragebogen Equal Pay ("aufgeklappt")
iGZ, Stand: April 2018

In der "aufgeklappten" Version sind alle Fragen an den Kunden und die Erläuterungen direkt sichtbar. Die Fragen können nicht "zugeklappt" werden.

GVP+
Fragebogen Equal Pay ("zugeklappt")
iGZ, Stand: April 2018

In der "zugeklappten" Version können die einzelnen Fragen an den Kunden und die Erläuterungen dieser Fragen bei Bedarf "aufgeklappt" werden.

GVP+

Hinweis: Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der BAP ist zusammen mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des BAP sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright der hier zur Verfügung gestellten Musterfragebögen des BAP. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Nach Entfernung des Copyrights können GVP-Mitglieder diese Vorlagen frei verwenden.

In den von der Rechtsabteilung des BAP entwickelten Überlassungsverträgen wird auf mehrere Anlagen verwiesen.

Hier finden Sie den Fragebogen zur Bestimmung der Branchenzugehörigkeit (Anlage zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und den Fragebogen zur Ermittlung der Bestandteile des gesetzlichen Equal Pay (Equal-Pay-Fragebogen).

Equal-Pay-Fragebogen
BAP, Stand: Oktober 2017
GVP+
Anlage Arbeitnehmerüberlassungs-
vertrag (Deutsch)
BAP, Stand: März 2017
GVP+
Anlage Arbeitnehmerüberlassungs-
vertrag (Englisch)
BAP, Stand: März 2017
GVP+

Inflationsausgleichsprämie (IAP)

Voraussetzung für eine Begrenzung der tariflichen IAP des Zeitarbeitnehmers ist, dass diesem gegenüber ein Nachweis über die entsprechende Regelung bzw. ein Nachweis über die Nichtzahlung von Inflationsausgleichsprämien im Kundenbetrieb erbracht wird. Daher benötigen Personaldienstleister Informationen zur Ermittlung des Anspruchs des Zeitarbeitnehmers auf eine tarifliche IAP sowie ggfs. zum Nachweis gegenüber dem Zeitarbeitnehmer bei der Begrenzung der tariflichen IAP.

Kundenfragebogen zu den TV IAP
GVP, Stand: Oktober 2023
GVP+

Weitere Arbeitshilfen, wie beispielsweise Informationen zum Beschäftigtendatenschutz inklusive einer Verschwiegenheitserklärung, finden Sie auf der Unterseite “Allgemeines Arbeitsrecht”.

Ihre Ansprechpartner

Alternate Text
Eric Odenkirchen
Leiter Fachbereich Recht & Tarif
Telefon: +49 30 206098-50
Alternate Text
Alexander Schalimow
Leiter Fachbereich Recht & Tarif
Telefon: +49 30 206098-50