Prävention und Betreuung bei Arbeitsunfällen: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Logo VBG
© VBG

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Im Einzelnen teilt sich der sozialgesetzliche Auftrag der VBG in zwei Hauptaufgaben. Die erste ist die Prävention von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Dazu gehört auch die Ausbildung von Personen, die in den Mitgliedsunternehmen mit diesen Aufgaben betreut sind. Die zweite Aufgabe ist das schnelle und kompetente Handeln im Schadensfall, um die Genesung des Versicherten optimal zu unterstützen.

Trotz aller Präventionsmaßnahmen können dennoch Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten eintreten. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Unfälle bei der VBG online zu melden.

Für Zeitarbeitsunternehmen sowie für Unternehmen, die Zeitarbeit einsetzen, stellt die VBG umfangreiches Informationsmaterial zur Arbeitssicherheit sowie Praxishilfen mit Formularen und Mustertexten zur Verfügung.

Zur VBG-Webseite

VBG-Mitgliedschaft für Unternehmen

Unternehmen sichern sich durch die Mitgliedschaft gegen die immensen Kosten ab, die durch Arbeitsunfälle entstehen können. Unterschieden wird zwischen der Versicherung kraft Gesetzes, der Versicherung kraft Satzung und der freiwilligen Versicherung. Weiteres ist in der Satzung der VBG niedergelegt.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die VBG verpflichtet, die Beitragsgelder kostendeckend einzusetzen. Die VBG ist seit Anfang 2022 zur Vorschusserhebung der Beiträge gewechselt, vgl. BAP-Rundschreiben vom 01.07.2021. Statt der bisherigen rückwirkenden Erhebung des Beitrags in einer Summe, erfolgen die Zahlungen künftig durch vier Abschlagszahlungen über das Jahr verteilt. Dies gilt jedoch nur für Mitgliedsunternehmen mit einem jährlichen VBG-Beitrag ab 5.000 Euro.

Der Beitrag zur VBG berechnet sich nach dem Bruttoarbeitsentgelt der Versicherten, dem aktuellen Beitragsfuß und der Gefahrklasse. Die Gefahrenklasse soll dem unterschiedlichen Gefährdungsrisiko einzelner Branchen Rechnung tragen. Hierfür beobachtet die VBG den Wandel der Berufslandschaft und schätzt das jeweilige Gefährdungsrisiko und den Sicherheitsbedarf auf dieser Grundlage ein.

Infoportal

Erstellt: Uhr