"Praxistest Zeitarbeit" in Dresden

v.l.n.r.: Jörg Sukowski, Niederlassungsleiter Dresden der Extra-Personalservice GmbH, ein Zeitarbeitnehmer bei der Extra-Personalservice GmbH, Arnold Vaatz, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Sebastian Lazay, BAP-Vizepräsident und Geschäftsführer der Extra-Personalservice GmbH. Foto: Büro MdB Vaatz, Michael Heidrich

BAP-Vizepräsident Sebastian Lazay empfing den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Arnold Vaatz bei der Extra-Personalservice GmbH in Dresden. Im Rahmen der BAP-Aktion "Praxistest Zeitarbeit" konnte sich der Bundestagsabgeordnete über Zeitarbeit in seinem Dresdener Wahlkreis informieren. Da im Herbst der Deutsche Bundestag über weitreichende Gesetzesänderungen für die Branche beraten wird, hatte der BAP Vaatz und seine Bundestagskollegen eingeladen, sich vor Ort die Praxis der Zeitarbeit anzuschauen.

Zwar standen die Auswirkungen des vom Bundeskabinett im Juni beschlossenen Regierungsentwurfs zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auf Unternehmen und Mitarbeiter im Mittelpunkt des Termins, doch fand sich auch ausreichend Zeit für weitere Themen. So hatte Vaatz die Möglichkeit zu einem ausführlichen Gespräch mit einem langjährigen Zeitarbeitnehmer, der von seinen Erfahrungen in der Branche berichtete. Anschließend besuchten der Bundestagsabgeordnete und der BAP-Vizepräsident ein Einsatzunternehmen. Von der Vertreterin des Kundenbetriebs erfuhr Vaatz, dass das Unternehmen ohne Zeitarbeit vor allem kurzfristige Personalausfälle nicht ausgleichen könnte.

Lazay bekräftigte während des Termins die Kritik des BAP an den geplanten Gesetzesänderungen. Aus der Sicht eines Unternehmers sei der Gesetzesentwurf an entscheidenden Punkten nicht praxistauglich. Dies gilt insbesondere für die Equal Pay-Regelung, die ohne eine handhabbare Definition des Equal Pay-Begriffs zu Rechtsunsicherheit führen wird, und die unnötige Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Der BAP-Vizepräsident betonte auch, dass sich die beiden Maßnahmen widersprächen: Gerade die für Zeitarbeitnehmer finanziell lohnenden längeren Einsatze seien nach dem Gesetzesentwurf deutlich zu Ungunsten der Mitarbeiter eingeschränkt. Lazay gab dem Bundestagsabgeordneten Vaatz auch einen weiteren Wunsch mit auf den Weg – die im Gesetz vorgesehenen Sanktionen müssten an klare Kriterien wie Vorsatz und Wiederholung gebunden werden.

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