"Praxistest Zeitarbeit" in Bonn: CDU-Bundestagsabgeordnete Claudia Lücking-Michel informiert sich über Zeitarbeit

v.l.n.r.: Bundestagsabgeordnete Claudia Lücking-Michel (l.) mit bonne chance-Geschäftsführer Wolfgang Pöstges (r.) und dessen Frau Christa Klein (m.) beim "Praxistest Zeitarbeit" in Bonn. Foto: bonne chance Personaldienstleistungen GmbH

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Claudia Lücking-Michel, stellvertretende Vorsitzende der Gruppe der Frauen in der CDU/CSU-Fraktion, besuchte kürzlich den Personaldienstleister bonne chance Personaldienstleistungen GmbH in ihrem Wahlkreis in Bonn. Vor dem Hintergrund der anstehenden Gesetzesänderungen in der Arbeitnehmerüberlassung hatte der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) die Bundestagsabgeordnete eingeladen, sich im Rahmen der Aktion "Praxistest Zeitarbeit" des Verbandes über die tägliche Arbeit eines Personaldienstleisters zu informieren.

bonne chance-Geschäftsführer Wolfgang Pöstges schilderte der Bundestagsabgeordneten, welche Auswirkungen die anstehenden Gesetzesänderungen in der Zeitarbeit für Personaldienstleister und Kundenunternehmen haben werden. Insbesondere eine fehlende Equal Pay-Definition wird laut Pöstges massive bürokratische Belastungen zur Folge haben. Neben der Ermittlung vergleichbarer Stammmitarbeiter für Equal Pay sieht das Gesetz auch vor, "sämtliche auf den Lohnabrechnungen vergleichbarer Stammarbeitnehmerinnen und Stammarbeitnehmer des Entleihers ausgewiesenen Bruttovergütungsbestandteile" hinzuzuziehen, wie es im Begründungsteil des Gesetzes heißt. Der bonne chance-Geschäftsführer informierte Lücking-Michel darüber, dass diese Regelung alles andere als rechtssicher handhabbar sei und dass trotzdem bereits bei kleinsten Verstößen Sanktionen wie der Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis oder Bußgelder von bis zu 500.000 Euro drohen. Außerdem machte Pöstges die Bundestagsabgeordnete darauf aufmerksam, dass die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten selbst für die Zeitarbeit klassische Vertretungen wie bei Eltern- oder Pflegezeit kaum mehr möglich mache. Dies trifft dem Personaldienstleister zufolge auch auf sein Unternehmen zu, das hauptsächlich Fach- und Führungskräfte im kaufmännischen Bereich einsetzt. So äußerte der Geschäftsführer auch erhebliche Zweifel daran, ob mit den Gesetzesänderungen tatsächlich Zeitarbeitnehmern geholfen werde.

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