"Praxistest Zeitarbeit" in Berlin: mit SPD-Bundestagabgeordnete Swen Schulz

Rudi Tili (l.), Geschäftsführer von per4med, mit seinen Mitarbeiterinnen Anita Hempel, Jeannine Waldow und Juliane Prochnow (v.l.n.r.), sowie dem Bundestagsabgeordneten Swen Schulz (2.v.r.). Foto: per4med

Der SPD-Bundestagabgeordnete Swen Schulz hat sich im Rahmen der Aktion "Praxistest Zeitarbeit" des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) über die Branche informiert. Einer Einladung des BAP folgend, konnte Schulz in seinem Wahlkreis Spandau/ Charlottenburg Nord in Berlin Einblicke in die tägliche Arbeit des Zeitarbeitsunternehmens per4med erhalten, das seit 2012 Mitglied im BAP ist. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen besonders die geplanten Gesetzesänderungen in der Arbeitnehmerüberlassung.

Schulz, der Mitglied im Landesvorstand der Berliner SPD ist, ließ sich von per4med-Geschäftsführer Rudi Tili über die Besonderheiten von Arbeitnehmerüberlassungen im medizinischen Bereich ins Bild setzen, auf das sich der Personaldienstleister spezialisiert hat. Tili wies dabei auf die schwierige Situation in der Branche hin, in der geeignetes Fachpersonal wie Krankenschwestern und –pfleger fehle. So müssten sich mittlerweile Personaldienstleister bei den Mitarbeitern bewerben und Anreize geben, um qualifiziertes Personal zu gewinnen. Deshalb zahlt Tili neben Weihnachtsgeld beispielsweise auch eine Erfolgsbeteiligung – alles andere als üblich in der Branche. Neben dem täglichen Geschäft konnte Schulz mit einem ehemaligen Zeitarbeitnehmer sprechen, der mittlerweile selbständiger Arbeitgeber im medizinischen Bereich ist. Dieser berichtete dem Bundestagsabgeordneten über seine Erfahrungen und die positive Zusammenarbeit im Unternehmen.

Tili setzte Schulz außerdem darüber in Kenntnis, welche Auswirkungen das anstehende "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Personaldienstleister, deren Kundenbetriebe und die eigenen Mitarbeiter haben wird. Dabei hob Tili die massiven bürokratischen Belastungen hervor, die im Zuge der Einführung von Equal Pay nach neun Monaten und der Festlegung einer Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate auf die Branche zukommen werden, und die er als Mittelständler mit 130 Angestellten kaum werde leisten können. Neben der Ermittlung vergleichbarer Stammmitarbeiter für Equal Pay sieht das Gesetz auch vor, "sämtliche auf den Lohnabrechnungen vergleichbarer Stammarbeitnehmerinnen und Stammarbeitnehmer des Entleihers ausgewiesenen Bruttovergütungsbestandteile" hinzuzuziehen, wie es im BMAS-Entwurf heißt. Tili zufolge ist diese Regelung keineswegs rechtssicher handhabbar, da bei kleinsten Verstößen Sanktionen, wie der Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis oder Bußgelder von bis zu 500.000 Euro, drohen.

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