25.09.2014 | Praktische Anwendung der EU-Arbeitszeitrichtlinie

Um Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu schützen, müssen Arbeitszeitregelungen EU-weit geltenden Standards genügen. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) regelt, welche Rechte allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu gewährleisten sind. Sie betrifft bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes.

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