Plädoyer für Verbesserung für Zeitarbeitnehmer beim Arbeitslosengeld I

Arbeitnehmer mit Kurzzeit-Jobs sollen nach Ansicht der Bundesagentur für Arbeit (BA), künftig schneller einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erwerben können. Anlässlich der dazu angeschobenen Debatte von Seiten des Vorsitzenden des Vorstands der BA, Frank-Jürgen Weise, sagte der Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes für Personaldienstleister (BAP), Volker Enkerts: „Wir unterstützen ausdrücklich den Vorschlag von Seiten der Bundesagentur für Arbeit, in Zukunft Arbeitnehmern aus der Zeitarbeitsbranche schneller einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu gewähren. Damit würden Zeitarbeitnehmer gerechter behandelt als bisher und die Zeitarbeit als eines der notwendigen Korrektive in Bezug auf den gesamten Arbeitsmarkt verstanden. Bisher müssen Arbeitnehmer in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Der schnellere Anspruch, eine verkürzte Anwartschaft von sechs Monaten auf das Arbeitslosengeld I, gilt zurzeit nur für Saisonarbeiter. Daher wäre es fair und gerecht begründet, wenn ein schnellerer Anspruch in Zukunft auch für Zeitarbeitnehmer gelte, zumal man damit verhindern kann, dass jemand bei einem Jobverlust schnell in Hartz IV falle. Daher würden wir eine neue Regelung, wie von Seiten der Bundesagentur für Arbeit angeregt, sehr begrüßen. Diese würde die Attraktivität der Zeitarbeitsbranche weiter verbessern. Wir appellieren daher die geltende Regelung für Saisonarbeiter auch auf die Arbeitnehmer der Zeitarbeitsbranche anzuwenden.“

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