Die letzte Anpassung der BAP-Vergütungsempfehlung für angehende Personaldienstleistungskaufleute (PDK) erfolgte 2017. Da die Ausbildungsvergütungen in den vergangenen Jahren insgesamt deutlich gestiegen sind und die Empfehlungen des BAP seit Juli 2014 kaum Anhebungen vorgesehen haben, ist eine Aktualisierung notwendig, zumal die Empfehlung des iGZ über der des BAP liegt. Ferner soll der Ausbildungsberuf für potenzielle PDK-Auszubildende weiterhin attraktiv bleiben, sodass sie sich nicht aus finanziellen Gründen für einen Alternativberuf - beispielsweise Kaufmann/-frau für Büromanagement - entscheiden.
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