Mit Blick auf die aktuelle Inflationsrate und die deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten hat das Präsidium des BAP auf seiner letzten Sitzung beschlossen, die Verbandsempfehlung für die Ausbildungsvergütung von Personaldienstleistungskaufleuten (PDK) zum 1. August 2023 anzuheben. Die Erhöhung um 80 EUR im Monat bzw. 8,1 % im Vergleich zur bisherigen Empfehlung wurde auch vom iGZ-Vorstand beschlossen. Somit bleiben die Empfehlungen beider Verbände gleich und lauten wie folgt:
1. Ausbildungsjahr: 988 EUR monatlich
2. Ausbildungsjahr: 1.075 EUR monatlich
3. Ausbildungsjahr: 1.178 EUR monatlich
Seit Start der Ausbildung im Jahr 2008 haben über 11.000 Auszubildende die PDK-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Auch damit sich weiterhin potenzielle PDK-Auszubildende für den attraktiven Ausbildungsberuf und aus finanziellen Gründen nicht für einen anderen kaufmännischen Alternativberuf entscheiden, hat sich das BAP-Präsidium für die Aktualisierung der Empfehlung entschieden.
Rechtliche Hinweise
Im Zusammenhang mit der neuen Verbandsempfehlung für die PDK-Ausbildungsvergütung macht der BAP zur Sicherheit noch einmal auf folgende zwei Punkte aufmerksam:
- Die Vergütung muss während der gesamten Laufzeit des Ausbildungsvertrages angemessen sein und nicht nur bei Vertragsschluss. Ansonsten können sich Nachzahlungsansprüche der Auszubildenden ergeben, sofern keine einzelvertragliche Ausschlussfrist im Ausbildungsvertrag vereinbart wurde.
- Die Mitgliedsunternehmen des BAP sind nicht verpflichtet, den PDK-Auszubildenden die Ausbildungsvergütung laut BAP-Empfehlung zu zahlen. Eine vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung wäre aber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann nicht mehr angemessen im Sinne von § 17 Absatz 1 Satz 1 Berufsbildungsgesetzes (BBiG), wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag bzw. einer Vergütungsempfehlung enthaltenen Vergütungen um mehr als 20 Prozent unterschreitet.