24.03.2021 | Oster- "Ruhetage" zurückgenommen

Nach der massiven Kritik seitens der Arbeitgeberverbände an den jüngsten Beschlüssen der Bund-Länder-Runde von Dienstagnacht, hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Rahmen einer kurzfristig anberaumten Videokonferenz erneut beratschlagt und den Beschluss zur Einführung von Ruhetagen für den 1. April (Gründonnerstag) und 3. April (Samstag) 2021 zurückgenommen. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung an diesen Tagen bleibt somit bestehen.

In einem kurzen Pressestatement von heute Mittag begründete die Bundeskanzlerin die Rücknahme des Beschlusses zu den Oster- "Ruhetagen" damit, dass eine kurzfristige Einführung dieser Ruhetage nicht umsetzbar sei. Dabei würden zu viele rechtliche Folgefragen entstehen, so dass Aufwand und Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander stünden.

Die Bundeskanzlerin erklärte, dass sie die alleinige Verantwortung für die fehlerhafte Entscheidung zu den Oster- "Ruhetagen" trage und dass sie die dadurch ausgelöste Verunsicherung bedauere.

Mit Ausnahme der "Ruhetagsregelung", bleibt der letzte Bund-Länder-Beschluss mit seinen weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Übrigen bestehen.   

Bild: Bundeskanzleramt Berlin | © Scholty1970/Pixabay

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