Zum 1. August 2022 fand die Angleichung der BAP-Vergütungsempfehlung Ost an die Empfehlung für West statt. Mit der Ost-West-Angleichung ist damit ein Schritt vollzogen worden, der in den BAP/DGB-Tarifverträgen bereits zum 1. April 2021 stattgefunden hatte.
Somit gelten nun die folgenden Empfehlungen für die Ausbildungsvergütung von Personaldienstleistungskaufleuten (PDK), die bei den beiden Verbänden BAP und iGZ gleichlautend sind:
1. Ausbildungsjahr: 908,- Euro
2. Ausbildungsjahr: 995,- Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.098,- Euro
Im Zusammenhang mit der neuen Verbandsempfehlung für die PDK-Ausbildungsvergütung macht der BAP auf folgende zwei Punkte aufmerksam:
- Die Vergütung muss während der gesamten Laufzeit des Ausbildungsvertrages angemessen sein und nicht nur bei Vertragsschluss. Ansonsten können sich Nachzahlungsansprüche der Auszubildenden ergeben, sofern keine einzelvertragliche Ausschlussfrist im Ausbildungsvertrag vereinbart wurde.
- Die Mitgliedsunternehmen des BAP sind nicht verpflichtet, den PDK-Auszubildenden die Ausbildungsvergütung laut BAP-Empfehlung zu zahlen. Eine vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung wäre aber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann nicht mehr angemessen im Sinne von § 17 Absatz 1 Satz 1 Berufsbildungsgesetzes (BBiG), wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag bzw. einer Vergütungsempfehlung enthaltenen Vergütungen um mehr als 20 Prozent unterschreitet.