03.08.2022 | Ost-West-Angleichung bei der PDK-Ausbildungsvergütung

Zum 1. August 2022 fand die Angleichung der BAP-Vergütungsempfehlung Ost an die Empfehlung für West statt. Mit der Ost-West-Angleichung ist damit ein Schritt vollzogen worden, der in den BAP/DGB-Tarif­verträgen bereits zum 1. April 2021 stattgefunden hatte.

Somit gelten nun die folgenden Empfehlungen für die Aus­bil­dungsvergütung von Personaldienstleistungskaufleuten (PDK), die bei den beiden Verbänden BAP und iGZ gleichlautend sind:

1. Ausbildungsjahr: 908,- Euro
2. Ausbildungsjahr: 995,- Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.098,- Euro

Im Zusammenhang mit der neuen Verbandsempfehlung für die PDK-Ausbildungsvergütung macht der BAP auf folgende zwei Punkte aufmerksam:

  1. Die Vergütung muss während der gesamten Laufzeit des Ausbildungsvertrages angemessen sein und nicht nur bei Vertragsschluss. Ansonsten können sich Nachzahlungsansprüche der Auszu­bildenden ergeben, sofern keine einzelvertragliche Ausschlussfrist im Ausbildungsvertrag verein­bart wurde.
  2. Die Mitgliedsunternehmen des BAP sind nicht verpflichtet, den PDK-Auszubildenden die Ausbildungs­ver­gütung laut BAP-Empfehlung zu zahlen. Eine vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung wäre aber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann nicht mehr angemessen im Sinne von § 17 Absatz 1 Satz 1 Berufsbildungs­ge­setzes (BBiG), wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag bzw. einer Vergütungsempfehlung enthaltenen Vergütungen um mehr als 20 Prozent unterschreitet.