15.03.2023 | Neues Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die Zeitarbeit

Die BA hat auf ihrer Homepage ein neues Merkblatt für Zeitarbeitskräfte veröffentlicht (Stand: März 2023). Das Merkblatt wurde im Hinblick auf die zum 01.01.2023 in Kraft getretene "Fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung" aktualisiert und führt unter Punkt C. die nach dieser Verordnung geltenden Mindestlöhne für die Zeitarbeit auf, auch wenn im Einleitungssatz unter Punkt C. des Merkblatts (wohl versehentlich) noch von der "Vierten Verordnung" die Rede ist. Im Übrigen wurden inhaltlich keine weiteren Änderungen vorgenommen.

Das aktuelle BA-Merkblatt erhalten Sie als PDF-Dokument zum Download. Gemäß § 11 Abs. 2 S. 1 AÜG sind Sie verpflichtet, Ihren Mitarbeitern das Merkblatt der Erlaubnisbehörde auszuhändigen. Bitte benutzen Sie ab sofort nur noch dieses Merkblatt der BA (Stand: März 2023).

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