29.09.2022 | Neuer Mindestlohn in der Gebäudereinigung ab 1. Oktober 2022

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (9. GebäudeArbbV) im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Über den Antrag auf Erlass einer Verordnung zur Erstreckung der Rechtsnormen eines Tarifvertrags für die Branche Gebäudereinigung nebst Verordnungsentwurf hatten wir mit Rundschreiben bereits vorab informiert (vgl. BAP Tarif vom 12. August 2022). Mit der 9. GebäudeArbbV werden sich die Mindestlöhne in der Gebäudereinigung bereits ab 1. Oktober 2022 erhöhen. Sie hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024.

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