Am 01.05.2023 wird die Elfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk (11. Malerarbeitsbedingungenverordnung – 11. MalerArbbV) in Kraft treten. Die Bekanntmachung der Verordnungen im Bundesgesetzblatt Teil I erfolgte am 27.04.2023. Damit gelten ab Mai neue Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk. Die 11. MalerArbbV hat eine Laufzeit bis 31.03.2025.
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