03.03.2021 | Neuer Mindestlohn im Gerüstbauerhandwerk

Am 01.03.2021 ist die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk (GerüstbauerArbbV6) in Kraft getreten. Ihre Laufzeit endet mit dem 30.09.2021.

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