02.02.2023 | Neuer Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen

Gestern ist die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen (6. AusbDienstLArbbV) in Kraft getreten. Sie hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2026. Die 5. AusbDienstLArbbV war bereits zum 31.12.2022 ausgelaufen.