Gestern ist die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen (6. AusbDienstLArbbV) in Kraft getreten. Sie hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2026. Die 5. AusbDienstLArbbV war bereits zum 31.12.2022 ausgelaufen.
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