
Am 1. Juni 2017 trat die Anpassung des Branchenzuschlagstarifvertrags in der Metall- und Elektroindustrie in Kraft. Die neuen Branchenzuschläge der sechsten Stufe werden erstmalig zum 1.1.2018 für Zeitarbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie fällig. Nach dem 15. vollendeten Monat erhalten Zeitarbeitnehmer in der sechsten Stufe 65 Prozent Zuschlag auf das tarifliche Grundentgelt. Damit sind die Anforderungen des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) an die Zahlung eines gleichwertigen Entgelts mit vergleichbaren Stammbeschäftigten erfüllt. Der neue Branchenzuschlagstarifvertrag läuft vom 1. April 2017 bis zum 31. Dezember 2020.
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