22.09.2020 | Neue Zugangsvoraussetzungen Corona-Überbrückungshilfe

Mit Rundschreiben vom 10. Juli 2020 hat der BAP über das von der Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpaktes beschlossene Programm Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen informiert. Die Bundesregierung hat das Programm nun bis zum Ende des Jahres verlängert und die Zugangsvoraussetzungen abgesenkt.

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