Der BAP stellt seinen Mitgliedern eine aktualisierte Mindestlohnübersicht mit Stand Juni 2021 zur Verfügung, nachdem der Mindestlohn für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen am 01.06.2021 in Kraft getreten ist (vgl. BAP Tarif vom 03.06.2021). Die Mindestlohnübersicht ist im Anhang beigefügt (Login erforderlich).
Alle aktuell geltenden zeitarbeitsrelevanten Mindestentgelte nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sind ebenfalls im Tarifbereich der Homepage veröffentlicht.
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Bild: © BAP; Foto Alex Muchnik
Erstellt: Uhr