Der BAP stellt seinen Mitgliedern eine aktualisierte Mindestlohnübersicht mit Stand Januar 2023 zur Verfügung, nachdem neue Mindestlöhne für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen am 01.01.2023 in Kraft getreten sind (vgl. Rundschreiben BAP Tarif vom 03.01.2023). Die Mindestlohnübersicht ist im Anhang beigefügt (Login erforderlich).
Alle aktuell geltenden zeitarbeitsrelevanten Mindestentgelte nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sind ebenfalls im Tarifbereich der Webseite veröffentlicht.
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