Der BAP stellt seinen Mitgliedern eine aktualisierte Mindestlohnübersicht mit Stand Februar 2023 zur Verfügung, nachdem neue Mindestlöhne für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen am 01.02.2023 in Kraft getreten sind (vgl. BAP Tarif vom 02.02.2023). Die Mindestlohnübersicht ist im Anhang beigefügt (Login erforderlich).
Alle aktuell geltenden zeitarbeitsrelevanten Mindestentgelte nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sind ebenfalls im Tarifbereich der Homepage veröffentlicht.
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