Der BAP stellt seinen Mitgliedern eine aktualisierte Mindestlohnübersicht mit Stand April 2021 zur Verfügung, nachdem ein neuer Mindestlohn für die Gebäudereinigung in Kraft getreten ist (vgl. BAP Tarif vom 01.04.2021). Die Mindestlohnübersicht ist im Anhang beigefügt.
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Bild: © BAP; Foto Alex Muchnik
Erstellt: Uhr