Der BAP stellt seinen Mitgliedern eine aktualisierte Mindestlohnübersicht mit Stand Mai 2022 zur Verfügung, nachdem eine neue Mindestlohnverordnung für die Pflegebranche am 01.05.2022 in Kraft getreten ist (vgl. BAP Tarif vom 28.04.2022). Die Mindestlohnübersicht ist im Anhang beigefügt (Login erforderlich).
Alle aktuell geltenden zeitarbeitsrelevanten Mindestentgelte nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sind ebenfalls im Tarifbereich der Homepage veröffentlicht.
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