Der BAP stellt seinen Mitgliedern eine aktualisierte Mindestlohnübersicht mit Stand Januar 2022 zur Verfügung, nachdem neue Mindestlöhne für das Dachdeckerhandwerk und in der Fleischwirtschaft am 01.01.2022 in Kraft getreten sind (vgl. BAP Tarif vom 07.01.2022). Die Mindestlohnübersicht ist im Anhang beigefügt (Login erforderlich).
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Headerbild: © BAP, Foto: Alex Muchnik
Erstellt: Uhr