Der BAP stellt seinen Mitgliedern eine aktualisierte Mindestlohnübersicht mit Stand Oktober 2021 zur Verfügung, nachdem der Mindestlohn für das Gerüstbauer-Handwerk am 01.10.2021 in Kraft getreten ist (vgl. BAP Tarif vom 01.10.2021). Die Mindestlohnübersicht ist im Anhang beigefügt (Login erforderlich).
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Bild: © BAP; Foto Alex Muchnik
Erstellt: Uhr