Der BAP stellt seinen Mitgliedern eine aktualisierte Mindestlohnübersicht zur Verfügung, nachdem ein neuer Mindestlohn für das Gerüstbauerhandwerk in Kraft getreten ist (vgl. BAP Tarif vom 03.03.2021). Diese ist unten im Anhang zu finden.
Alle zeitarbeitsrelevanten Mindestentgelte nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sind im Tarifbereich der Homepage veröffentlicht.
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Bild: © BAP; Foto Alex Muchnik
Erstellt: Uhr