Am 01.05.2021 sind die Zehnte Malerarbeitsbedingungenverordnung (10. MalerArbbV) sowie die Zwölfte Bauarbeitsbedingungenverordnung (12. BauArbbV) in Kraft getreten. Die Bekanntmachung der Verordnungen im Bundesanzeiger erfolgte am Nachmittag des 30.04.2021 gerade noch rechtzeitig genug, um die Mindestlohnverordnungen zum 01.05.2021 in Kraft treten zu lassen. Damit gelten nun neue Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk sowie im Baugewerbe. Über die Entwürfe der jeweiligen Mindestlohnverordnungen und das zu erwartende Inkrafttreten zum Mai 2021 hatten wir mit Rundschreiben BAP Tarif vom 01.04.2021 informiert.
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