Nächste Stufe im BZA/DGB-Tarifvertrag ab 1. November wirksam

Mehrere hunderttausende Zeitarbeitnehmer, die bei einem der BAP-Mitgliedsunternehmen beschäftigt sind und nach BZA/DGB-Tarif bezahlt werden, erhalten ab dem 1. November 2011 deutlich mehr Lohn: Bei den vom Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit im März 2010 abgeschlossenen Tarifverträgen wird die nächste Stufe wirksam.

Das Tarifniveau steigt beispielsweise in der Entgeltgruppe 1 (Tätigkeiten ohne oder nur mit kurzer Anlernzeit) von 7,79 Euro auf 7,89 Euro pro Stunde (West). Daneben wird die Entgeltgruppe 9 (für Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium oder ein Fachhochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung erfordern) von 17,53 Euro auf 17,76 Euro pro Stunde steigen (West). Nach neun- und zwölfmonatigen ununterbrochenen Einsätzen im Kundenunternehmen erhöhen sich die Entgelte um 1,5 bzw. 3 Prozent. Eine weitere Erhöhung der Entgelte erfolgt am 1. November 2012.

Im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP), der aus dem BZA (Bundesverband Zeitarbeit) und dem AMP (Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister) hervorgegangen ist, gibt es zwei Tarife: Die Tarifverträge Zeitarbeit des BZA und der DGB-Tarifgemeinschaft sowie die Tarifverträge des AMP mit dem CGB sind auch nach der Fusion zum BAP vollumfänglich gültig.

Der BAP bekennt sich zur Sozialpartnerschaft und ist damit Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und der CGB- Gewerkschaften. Dadurch sorgt der BAP für eine ausgeglichene Tarifpolitik. Fast alle Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeit sind sozialversicherungspflichtig. Sie unterliegen vollständig dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht und werden zu nahezu 100 Prozent nach Tarifverträgen der Zeitarbeitsbranche bezahlt. Die detaillierten Entgelte für alle Entgeltgruppen des BZA/DGB-Tarifvertrages finden Sie anbei.

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