
31.10.2011 bap | Zeitarbeitnehmer, die bei einem der BAP-Mitgliedsunternehmen beschäftigt sind und nach der Entgeltgruppe 1 des AMP/CGB-Tarifvertrags bezahlt werden, erhalten ab dem 1. November 2011 deutlich mehr Lohn.
Durch den vom BAP-Vorgänger Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) und christlichen Gewerkschaften im Juni 2011 abgeschlossenen Mindestlohntarifvertrag wird die nächste Stufe in der Entgeltgruppe 1 wirksam. Alle anderen Entgeltgruppen des AMP/CGB-Tarifwerks bleiben unverändert.
Das Tarifniveau steigt in der Entgeltgruppe 1 (Tätigkeiten ohne oder nur mit kurzer Anlernzeit) des Tarifgebiets West von 7,79 Euro auf 7,89 Euro pro Stunde. Im Tarifgebiet Ost steigt die Entgeltgruppe 1 von 6,89 Euro auf 7,01 Euro.
Eine weitere Erhöhung der Entgelte der Entgeltgruppe 1 erfolgt am 1. November 2012.
Im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP), der aus dem BZA (Bundesverband Zeitarbeit e.V.) und dem AMP (Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V.) hervorgegangen ist, gibt es zwei Tarifwerke: Die Tarifverträge Zeitarbeit des BZA und der DGB-Tarifgemeinschaft sowie die Tarifverträge des AMP mit Mitgliedsgewerkschaften des CGB sind auch nach der Fusion zum BAP vollumfänglich gültig. Der BAP bekennt sich zur Sozialpartnerschaft und ist damit Tarifpartner der DGB- Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und der CGB-Gewerkschaften. Dadurch sorgt der BAP für eine ausgeglichene Tarifpolitik.
Fast alle Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeit sind sozialversicherungspflichtig. Sie unterliegen vollständig dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht und werden zu nahezu 100 Prozent nach Tarifverträgen der Zeitarbeitsbranche bezahlt.
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