Die Sonderregelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von leichten Atemwegserkrankungen wird vorerst bis Ende März 2023 verlängert. Diese Entscheidung traf der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) angesichts der weiterhin erheblichen Zahl der Corona-Infektionen in Deutschland. Die Regelung war bisher bis zum 30. November befristet.
Demnach können Patienten und Patientinnen mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertage arbeitsunfähig geschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Person durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.