
++ Die deutsche Bundesregierung weitet ihr Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Corona-Krise aus und beschließt KfW-Schnellkredite für KMU. ++
Kleine und mittelständische Unternehmen können etwas aufatmen: Am 6. April 2020 hat die Bundesregierung eine Ausweitung ihrer bisherigen Hilfsmaßnahmen angekündigt und KfW-Schnellkredite für KMU auf den Weg gebracht!
Basierend auf dem am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten "angepassten Beihilfenrahmen", richtet sich das neue Programm "an kleinere und mittlere Firmen und Betriebe, die jetzt sehr sehr rasche Unterstützung benötigen und auf andere Bedingungen abstellt als unsere anderen Hilfen, die natürlich fortbestehen", erklärt Bundesfinanzminister Olaf Scholz.
Eckpunkte der Ergänzung zum bestehenden KfW-Sonderprogramm 2020:
- KfW-Schnellkredit 2020 steht jeder Firma mit mehr als 10 Beschäftigten offen.
- Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 500.000 Euro für Firmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 Beschäftigten und maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Beschäftigten.
- Das beantragende Unternehmen darf zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Stichtag geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
- Der Zinssatz wird in Höhe 3% mit einer Laufzeit von 10 Jahren festgeschrieben.
- Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
- Die Bewilligung der Kredite erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW.
Die KfW arbeitet derzeit mit Hochdruck daran, die Möglichkeit zur Beantragung der Schnellkredite für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern zu schaffen!
- Weitere Informationen zum Thema Schnellkredite finden Sie auf der Webseite der KfW und des Bundesfinanzministeriums.
- Hinweise für Personaldienstleister zur Bewältigung der Corona-Krise finden Sie auf unserer eigens dafür eingerichteten Themenseite.